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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 309/16 (BVerfG) |
| §§: | EStG 2002 § 32 b Abs. 1 Nr. 3, EStG 2002 § 32 b Abs. 2 Nr. 2, DBA-Frankreich Art. 14, EStG 2002 § 10 Abs. 3, GG Art. 3 |
| Schlagwörter | Frankreich, Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt, Einkünfte, Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendung |
| Rechtsfrage: | Progressionsvorbehalt - Sozialversicherungsbeiträge französischer Beamter - Ermittlung der Einkünfte - Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen durch § 10 Abs. 3 EStG 2002 - Verfassungsbeschwerde - |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 16.09.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | I R 61/13 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2016 S. 401 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 02 57 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 12.04.2017 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 309/16 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |