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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 46/12 (BFH) |
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erbengemeinschaft, Anteilsvereinigung, Kapitalerhöhung, Gesamthand |
| Rechtsfrage: | Sind die Voraussetzungen von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllt - Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger? - Ist eine Erbengemeinschaft eine Person i.S. des GrEStG, und somit Zurechnungssubjekt des gesamthänderischen gebundenen Sondervermögens oder ist auf den einzelnen Erben dieser Gemeinschaft abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 29.08.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 3691/11 GE |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 05 91 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.02.2014 |
| Erledigungs-Az: | II R 46/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 11 25 |