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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 58/02
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Vorwegvergütung, Personengesellschaft, Kommandit, Vorabgewinn
Rechtsfrage: Werden die Büroarbeiten für eine Ehegatten-KG durch eine -an der KG selbst nicht beteiligte- GmbH erledigt, deren vollständig vom Ehemann gehaltene Anteile zum Sonderbetriebsvermögen der KG gehören, stellen dann die Zahlungen der KG an die GmbH eine Vorwegvergütung für die als Kommanditistin an der KG beteiligte Ehefrau dar, wenn diese als Arbeitnehmerin der GmbH die Bürotätigkeiten ausführt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 01.07.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 395/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 14 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.2004
Erledigungs-Az: VIII R 58/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 17 05