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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 14/17 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a, UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, UStG § 3 a Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Künstler, Steuerfreiheit, Vermittlungsleistung, Vorsteuerabzug, Ort der Leistung
Rechtsfrage: Ist der Vorsteuerabzug aus Vermittlungsprovisionen an ausländische Agenturen, die ein inländischer Künstler an diese für Veranstaltungen in Spanien, Italien und den Niederlanden zahlte, trotz Ausführung steuerpflichtiger Umsätze, nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG ausgeschlossen, weil die künstlerischen Leistungen, wenn er sie im Inland erbracht hätte, unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Satz 1 Buchst. a UStG fallen würden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.03.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 1510/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 11 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2019
Erledigungs-Az: V R 14/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 16 57