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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 43/03
§§: FGO § 56, EStG § 33 a Abs. 1 Satz 1, BGB § 1602
Schlagwörter Wiedereinsetzung, Unterhalt
Rechtsfrage: 1. Wiedereinsetzungsgründe (die Revisionsbegründung blieb trotz Anweisung der Aufgabe zur Post und des Hinweises auf deren Wichtigkeit durch einen nicht klärbaren Umstand im Wagen der zuverlässigen Bürokraft liegen) ausreichend dargelegt? - 2. Inwieweit setzt die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person eine zivilrechtliche Bedürftigkeit des Empfängers im Sinne § 1602 BGB voraus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.03.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 4897/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1167
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 34 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.01.2005
Erledigungs-Az: III R 43/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 32 19