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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 8/20 (BFH) |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3, GG Art. 4, MRK Art. 9 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Beerdigungskosten, Nachlassverbindlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit |
Rechtsfrage: | Sind die Kosten für die Errichtung eines Mausoleums als Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.03.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2077/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 07 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2021 |
Erledigungs-Az: | II R 8/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 05 88 |