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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 34/08 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Gesellschafter-Geschäftsführer, Beratende Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Nichtselbständige Arbeit, Selbständige Arbeit |
Rechtsfrage: | Abgrenzung selbständiger von nichtselbständiger Tätigkeit: Erzielt der Kläger aus einer beratenden Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter-Geschäftsführer er war, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nichtselbständige Einkünfte oder hat er eine Tätigkeit als beratender Betriebswirt ausgeübt und war damit selbständig tätig? Steht die Organstellung eines GmbH-Geschäftsführers einer ertragsteuerrechtlichen Einordnung als selbständige gewerbliche Tätigkeit entgegen? Divergenz zu V R 29/03 (BStBl II 2005 S. 730)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 20285/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1246 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 25 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2010 |
Erledigungs-Az: | VIII R 34/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 06 68 |