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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 10/22 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, SGB V § 5, FGO § 115 Abs. 2
Schlagwörter Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen, Verein
Rechtsfrage: Abziehbarkeit von Beiträgen an einen Solidarverein als Sonderausgaben: Sind Beiträge an eine nicht der Versicherungsaufsicht unterliegende Solidargemeinschaft als Vorsorgeaufwendungen anzuerkennen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.10.2021
Vorinstanz/AZ: 11 K 3144/15 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2023
Erledigungs-Az: X R 10/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 20 76