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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 40/22 (BFH)
§§: EStG § 62, EStG § 65, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68
Schlagwörter Kindergeld, Ausland, Auszahlung, Anspruch, Aufhebung
Rechtsfrage: 1. Kommt es für eine Berücksichtigung ausländischer Leistungen (hier: "Child Benefit") im Rahmen von Art. 68 Abs. 2 der VO Nr. 883/2004 darauf an, dass eine Leistung tatsächlich ausgezahlt wird oder genügt es, dass ein Anspruch dem Grunde nach besteht? - 2. Erfolgt eine Art Aufhebung des Anspruchs auf "Child Benefit" durch den "High Income Child Benefit Charge"? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 29.03.2021
Vorinstanz/AZ: 7 K 7307/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 14 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2023
Erledigungs-Az: III R 40/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 01 65