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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 22/22 (BFH) |
§§: | AO § 32 a Abs. 1, AO § 32 i, DSGVO Art. 13, DSGVO Art. 15, DSGVO Art. 23 |
Schlagwörter | Datenverarbeitung, Auskunft, Akteneinsicht, Kopie |
Rechtsfrage: | Hat der Steuerpflichtige einen Anspruch aus §§ 32 a ff. AO oder nach der Datenschutz-Grundverordnung auf Auskunft über die beim Finanzamt über ihn gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Zurverfügungstellung einer Kopie der Daten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2067/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 11 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.04.2025 |
Erledigungs-Az: | IX R 22/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: II R 21/22 - Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 09 04 |