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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 87/00
§§: AO § 110, EStG § 66 Abs. 3
Schlagwörter Wiedereinsetzung, Kindergeld, Sechsmonatsfrist, Rückwirkung
Rechtsfrage: Ist die Sechsmonatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld eine verfahrensrechtliche, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO zugänglichen Antragsfrist oder eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die nicht verlängerbar ist?
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.12.1999
Vorinstanz/AZ: 6 K 2167/97 KG
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.06.2000
Erledigungs-Az: VI B 87/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 124/00 - Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 50/00 - erledigt durch BFH-Urteil vom 14.5.2002 - VIII R 50/00 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils