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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 36/10 (BFH) |
§§: | EStG § 26 b, EStG § 26, GG Art. 3 Abs. 1, LPartG, EStG § 38 b |
Schlagwörter | Einkommensteuer, Zusammenveranlagung, Lebenspartner, Verfassung |
Rechtsfrage: | Sind die Vorschriften über die Veranlagung von Ehegatten (§§ 26, 26 b EStG) analog auf Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft anzuwenden? Verstößt die Nichteinbeziehung eingetragener Lebenspartnerschaften in die Zusammenveranlagung gegen Art. 3 Abs. 1 GG bzw. werden dadurch europarechtliche Diskriminierungsverbote verletzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 380/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.10.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 36/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren III R 36/10 ist durch Beschluss vom 15.11.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07 ausgesetzt.- Erledigung der Hauptsache |