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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 1/99 |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 |
Schlagwörter | Rente, Sozialversicherung, Ertragsanteil, Verfassung |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung: Stellt die Regelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Sätze 2 und 3 EStG eine rechtlich zulässige Typisierung für die Besteuerung von Sozialversicherungsrenten dar oder liegt eine unzulässige Besteuerung von Erträgen vor, die unter Zugrundelegung statistischer Sterbedaten rechnerisch nicht erreichbar sind? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1298/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 240 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 1/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 97 90 |