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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 5/21 (BFH) |
§§: | AO § 16, AO § 218, AO § 222, FVG § 5 |
Schlagwörter | Kindergeld, Zuständigkeit, Stundung |
Rechtsfrage: | Streitig ist die Auslegung der §§ 16 ff., 218 ff., 222 AO sowie § 5 FVG. War der Inkasso Service Familienkasse sachlich zuständig? Wurde die Zuständigkeit durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit wirksam übertragen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1861/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 10 01 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |