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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 6/16 (BFH) |
§§: | EStG § 7 h, EStG § 7 i |
Schlagwörter | Erhöhte Absetzung, Sanierungsgebiet, Baudenkmal, Eigentumswohnung, Altbausanierung, Neubau, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Ist eine im Sondereigentum der Kläger stehende Eigentumswohnung, die zwar in einem durch Rechtsverordnung förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, jedoch als Penthouse einen Neubau darstellt, da sie sich nicht innerhalb der Altbausubstanz befindet, sondern es sich um einen (erstmaligen) Aufbau auf die Altbausubstanz handelt, nach § 7 h EStG begünstigt? - Ist eine Aufspaltung der Anschaffungskosten in einen Teil für die Neuerstellung der Wohnung und in einen Teil für die baulichen Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zulässig oder handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut "Eigentumswohnung"? - Ist die zu § 7 i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d.h., dass auch eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal entstandene Eigentumswohnung steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann, auf die Vorschrift des § 7 h EStG übertragbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 11194/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 18 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.10.2017 |
Erledigungs-Az: | X R 6/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 02 09 |