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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 15/23 (BFH)
§§: StromStG § 9 a Abs. 1 Nr. 3, RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4
Schlagwörter Stromsteuer, Steuerentlastung, Erstattung
Rechtsfrage: Stromsteuerentlastung für die Metallerzeugung und -bearbeitung: Wird der für das thermochemische Verfahren des Plasmanitrierens eingesetzte Strom "unmittelbar" zur Wärmebehandlung i.S. des § 9 a Abs. 1 Nr. 3 StromStG verwendet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung