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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-458/22 (EuG)
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Portugal
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss (EU) C(2021) 9941 final der Europäischen Kommission vom 21.12.2021 über die staatliche Beihilfe SA.60165 (2021/C, ex 2021/N), die Portugal zugunsten von TAP SGPS gewähren will, für nichtig zu erklären, und - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 398 S. 28