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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 22/21 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 6 |
Schlagwörter | Erstausbildung, Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Umschulung, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Können Umschulungskosten eines Steuerpflichtigen bei den Werbungskosten entgegen § 9 Abs. 6 EStG erfasst werden, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine langjährige und eigenständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hatte, ohne hierfür (mangels Existenz) eine formalisierte Berufsausbildung abgeschlossen zu haben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.03.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 130/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 05 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.02.2023 |
Erledigungs-Az: | VI R 22/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 06 18 |