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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-433/22 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Anhang IV Nr. 2
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: Steht Anhang IV Nr. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie einer nationalen Rechtsvorschrift entgegen, wonach der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur auf Werkverträge zum Zweck der Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen angewandt werden kann, die zum Zeitpunkt der Ausführung dieser Maßnahmen bewohnt sind?
Vorinstanz: Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 380 S. 3
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.01.2024
Erledigungs-Az: Rs C-433/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 00 86