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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-349/22 (EuGH)
§§: AEUV Art. 110
Schlagwörter EG, EU, Kraftfahrzeugsteuer, Personenkraftwagen, Portugal, Umwelt, Überführung, Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge, freier Verkehr
Rechtsfrage: Läuft es Art. 110 AEUV zuwider, wenn die nationale Rechtsvorschrift des Art. 8 Abs. 1 Buchst. d des Código do Imposto sobre Veículos (Kraftfahrzeugsteuergesetz) - die für Personenkraftwagen, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen, die bei der Überführung von Kraftfahrzeugen in den steuerrechtlich freien Verkehr zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer auf 25 % ermäßigt - in der ab 1.1.2021 geltenden Fassung, die restriktiver ist als die bisher geltende, sowohl für inländische Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtfahrzeuge aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die ab diesem Zeitpunkt erstmals in Portugal zugelassen werden, gilt und Anwendung findet, wobei sie diese Fahrzeuge steuerlich gleich behandelt, aber zu einer Situation führt, in der eine Ungleichheit gesehen werden kann, und zwar zwischen Gebrauchtfahrzeugen mit gleicher Nutzungsdauer, die die bisher geltenden weniger strengen Umweltkriterien erfüllen, nicht jedoch die des neuen Gesetzes, je nachdem, ob sie - (a) ursprünglich vor dem Inkrafttreten der neuen Fassung in Portugal vermarktet und zugelassen wurden - in diesem Fall ist die Steuer auf 25 % ermäßigt, was sich im Preis beim Verkauf als Gebrauchtwagen niederschlagen dürfte - oder b) zu einem Zeitpunkt, zu dem die vorherige Fassung in Kraft war, in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden und nach diesem Zeitpunkt in Portugal in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wurden - in diesem Fall werden sie zu einem Satz von 100 % besteuert?
Vorinstanz: Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa - CAAD) (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 359 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.11.2023
Erledigungs-Az: Rs C-349/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 18 46