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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 11/22 (BFH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 98 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Trauerredner, Künstlerische Gestaltungshöhe, Künstler |
Rechtsfrage: | 1. Unterliegen die Umsätze eines Trauerredners - aus Darbietungen ausübender Künstler - gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz? - 2. Wie ist der Begriff des gegen eine künstlerische Tätigkeit sprechenden "schablonenartigen Redegerüsts" zu definieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.05.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 153/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 09 49 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |