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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 22/22 (BFH) |
§§: | VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 27, UZK Art. 27, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 116 Abs. 7 |
Schlagwörter | Antidumpingzoll, Erstattung, Rücknahme, Nacherhebung, EG, EU, Zoll |
Rechtsfrage: | Ist es für die Geltendmachung der nach Art. 116 Abs. 7 UZK wiederaufgelebten Zollschuld erforderlich, dass der zuvor ergangene Erstattungsbescheid nach Art. 27 UZK zurückgenommen wird, oder ist die Rücknahme entsprechend der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung E-VSF Z 11 02 Abs. 700 nicht erforderlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.05.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 696/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 12 18 |