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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 8/22 (BFH)
§§: BewG § 14 Abs. 1 Satz 3, AO § 238 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Nießbrauch, Vervielfältiger, Zinssatz, Verfassung
Rechtsfrage: Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 8.7.2021 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,8 % anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5 % zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.02.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 929/19 Erb, AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 14 80