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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 5/22 (BFH) |
| §§: | UStG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, FGO § 81 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 |
| Schlagwörter | Organschaft, Beweisaufnahme, Verfahrensmangel |
| Rechtsfrage: | Zur Aussagekraft von beschlagnahmten Excel-Tabellen zu angeblich aufgeführten und nicht erfassten Fahrzeugankäufen und -verkäufen im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft: Liegt ein Verstoß des FG gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nach § 81 Abs. 1 FGO vor? Hat das FG seine entscheidungserheblichen Feststellungen auf ein angebliches Beweismittel, das es nie gesehen bzw. einer Prüfung unterzogen hat, gestützt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 23.02.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 977/19 U, AO |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 22 06 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 05.04.2023 |
| Erledigungs-Az: | V R 5/22 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 08 17 |