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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 8/22 (BFH)
§§: AEUV Art. 45, AEUV Art. 49, AEUV Art. 54, EStG § 38, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4, GG Art. 3, OECD-MA Art. 15, OECD-MA Art. 5
Schlagwörter Lohnsteuerabzug, Betriebsstätte, Arbeitgeber, Ausland, Dienstreise
Rechtsfrage: Sind ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i.S. des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA und ist somit von der inländischen Kapitalgesellschaft als Arbeitgeberin gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer ihrer ausländischen Betriebsstätten vorzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.12.2021
Vorinstanz/AZ: 11 K 14196/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 02 98
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 26/22