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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 29/22 (BFH) |
| §§: | UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Stimmrecht, Personenidentität |
| Rechtsfrage: | Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft: Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist? - Das Verfahren XI R 16/18 war durch Beschluss vom 11.12.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-141/20 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen XI R 29/22 wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 06.02.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 35/17 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 07 61 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.01.2023 |
| Erledigungs-Az: | XI R 29/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: XI R 16/18 - Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 04 64 |