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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 12/18 (BFH) |
§§: | KN Pos. 8424, KN Pos. 9027, KN Abschn. XVI Anm. 3 |
Schlagwörter | Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft |
Rechtsfrage: | Ist das streitgegenständliche Probeneinlasssystem für ein Massenspektrometer in Pos. 8424 oder in Pos. 9027 der KN einzureihen? Handelt es sich um eine kombinierte Maschine im Sinne der Anm. 3 zu Abschn. XVI der KN? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 75/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 05 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.2019 |
Erledigungs-Az: | VII R 12/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 06 23 |