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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-572/18 P (EuGH) |
§§: | DVO (EU) 2015/2447 Art. 259, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 211 |
Schlagwörter | EG, EU, Nichtigkeitsklage, Zoll, Unionszollkodex |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel mehrerer Unternehmen gegen den EuG-Beschluss vom 2.7.2018 Rs T-577/17: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - den Beschluss des Gerichts vom 2.7.2018 in der Rechtssache T-577/17 aufzuheben; - die Nichtigkeitsklage für zulässig zu erklären; - die Sache zur Fortführung des Verfahrens in Bezug auf die Begründetheit an das Gericht zurückzuverweisen; - der Kommission die Kosten des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 02.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-577/17 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 436 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 22.04.2021 |
Erledigungs-Az: | Rs C-572/18 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 07 60 |