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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-150/08 (EuGH) | 
| §§: | KN Position 2206, KN Position 2208 | 
| Schlagwörter | EG, EU, Tarifierung, Zolltarif, Getränk | 
| Rechtsfrage: | 1. Kann ein Getränk, das ein bestimmtes Maß an destilliertem Alkohol enthält, im Übrigen aber der Definition der KN-Position 2206 entspricht, in diese Position eingereiht werden, wenn es sich dabei um ein gegorenes Getränk handelt, das durch Zugabe von Wasser und bestimmten Stoffen den Geschmack, den Geruch und/oder das Aussehen eines aus einer bestimmten Frucht oder aus einem bestimmten Naturprodukt hergestellten Getränks verloren hat? - 2. Falls Frage 1 bejaht wird: Anhand welchen Kriteriums ist festzustellen, ob das Getränk wegen des Zusatzes von destilliertem Alkohol dennoch in KN-Position 2208 einzureihen ist? | 
| Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2008 Nr. C 171 S. 16 | 
| Erledigendes Gericht: | EuGH | 
| Erledigungs-Datum: | 07.05.2009 | 
| Erledigungs-Az: | Rs C-150/08 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 18 48 | 
