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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 16/22 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1, BGB § 348, BGB § 357
Schlagwörter Zinsen, Darlehen, Widerruf, Rückabwicklung, Entschädigung
Rechtsfrage: Führt die nach Widerruf eines Darlehens von einer Bank gezahlte Nutzungsentschädigung für bereits geleistete Zahlungen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.09.2022
Vorinstanz/AZ: 11 K 314/20 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 03 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2023
Erledigungs-Az: VIII R 16/22
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 04 95