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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 16/22 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1, BGB § 348, BGB § 357 |
Schlagwörter | Zinsen, Darlehen, Widerruf, Rückabwicklung, Entschädigung |
Rechtsfrage: | Führt die nach Widerruf eines Darlehens von einer Bank gezahlte Nutzungsentschädigung für bereits geleistete Zahlungen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 29.09.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 314/20 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 03 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2023 |
Erledigungs-Az: | VIII R 16/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 04 95 |