Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-693/21 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Selektivität, Spanien, Kohlekraftwerk
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 8.9.2021 in der Rechtssache T-328/18: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - die im vorliegenden Rechtsmittel angeführten Gründe zuzulassen und für begründet zu befinden; - das Urteil des Gerichts vom 8.9.2021 Rs T-328/18 aufzuheben; - den Beschluss der Kommission vom 27.11.2017 über die staatliche Beihilfe SA.47912 (2017/NN) - Anreiz zu umweltschützenden Investitionen, den das Königreich Spanien Kohlekraftwerken gewährt, mit dem das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV eingeleitet wurde, für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 08.09.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-328/18
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 73 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.12.2023
Erledigungs-Az: Rs C-693/21 P und C-698/21 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 00 91