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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-693/21 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Selektivität, Spanien, Kohlekraftwerk |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 8.9.2021 in der Rechtssache T-328/18: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - die im vorliegenden Rechtsmittel angeführten Gründe zuzulassen und für begründet zu befinden; - das Urteil des Gerichts vom 8.9.2021 Rs T-328/18 aufzuheben; - den Beschluss der Kommission vom 27.11.2017 über die staatliche Beihilfe SA.47912 (2017/NN) - Anreiz zu umweltschützenden Investitionen, den das Königreich Spanien Kohlekraftwerken gewährt, mit dem das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV eingeleitet wurde, für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 08.09.2021 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-328/18 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 73 S. 11 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-693/21 P und C-698/21 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 00 91 |