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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 11/22 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 8 |
Schlagwörter | Veranlassungszusammenhang, Land- und Forstwirtschaft, Termingeschäft, Kredit, Zinsswap |
Rechtsfrage: | Ob und unter welchen Voraussetzungen reicht eine erfolgte Verknüpfung eines Kredits zum Erwerb von Grundstücken, deren ausschließliche betriebliche Nutzung vom Steuerpflichtigen beabsichtigt ist, einerseits und Termingeschäfte in Form von Zinsswaps andererseits aus, um die laufenden Einnahmen oder Ausgaben aus diesen Zinsswaps den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.08.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1410/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 13 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2025 |
Erledigungs-Az: | VI R 11/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 09 09 |