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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-150/08 (EuGH) |
§§: | KN Position 2206, KN Position 2208 |
Schlagwörter | EG, EU, Tarifierung, Zolltarif, Getränk |
Rechtsfrage: | 1. Kann ein Getränk, das ein bestimmtes Maß an destilliertem Alkohol enthält, im Übrigen aber der Definition der KN-Position 2206 entspricht, in diese Position eingereiht werden, wenn es sich dabei um ein gegorenes Getränk handelt, das durch Zugabe von Wasser und bestimmten Stoffen den Geschmack, den Geruch und/oder das Aussehen eines aus einer bestimmten Frucht oder aus einem bestimmten Naturprodukt hergestellten Getränks verloren hat? - 2. Falls Frage 1 bejaht wird: Anhand welchen Kriteriums ist festzustellen, ob das Getränk wegen des Zusatzes von destilliertem Alkohol dennoch in KN-Position 2208 einzureihen ist? |
Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2008 Nr. C 171 S. 16 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2009 |
Erledigungs-Az: | Rs C-150/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 18 48 |