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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 74/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Behinderung, Ausland, Unfall
Rechtsfrage: Ist ein behinderungsbedingter Mehraufwand nur bei einem Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG berücksichtigungsfähig? Sind demnach unfallbedingte, von der Landesunfallkasse nicht erstattete Kosten eines Auslandsaufenthalts zur Stärkung des Selbstbewusstseins (wegen Depressionen nach Unfall, Verlust eines Schuljahres, Bezug von Unfallrente, GdB 40 %) bei der Ermittlung des Grenzbetrages nicht abzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 07.08.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 15/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 37 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2009
Erledigungs-Az: III R 74/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 05 34