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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 15/05
§§: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
Schlagwörter Werbungskosten, Zinsen, Rentenversicherung, Drittaufwand
Rechtsfrage: Sind die geltend gemachten Aufwendungen, soweit sie ihrem Charakter nach Schuldzinsen sind und auf die Finanzierung einer Leibrente gegen Einmalzahlung entfallen, in vollem Umfang als Werbungskosten zu berücksichtigen oder liegt insoweit anteilig nicht abziehbarer Drittaufwand vor, als auch der Sohn des Klägers als zweiter Rentenempfänger begünstigt ist und die Aufwendungen auf Anschaffungskosten für dessen Rentenstammrecht entfallen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.10.2004
Vorinstanz/AZ: 14 K 2088/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.11.2006
Erledigungs-Az: X R 15/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 04 28