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Ort der Dienstleistung, Ort der steuerlichen Anknüpfung, Begriff "feste Niederlassung", von der personellen und technischen Ausstattung her geeignete Struktur, Fähigkeit, Dienstleistungen für den eigenen Bedarf der festen Niederlassung zu empfangen und zu verwenden, Lohnveredelungsleistungen und Nebenleistungen, exklusive vertragliche Verpflichtung zwischen einer dienstleistenden Gesellschaft in einem Mitgliedstaat und einer Empfängergesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat, rechtlich unabhängige Gesellschaften

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsätze: Lieferungen, sonstige Leistungen
Fundstellen
  1. EuGH 29.06.2023, Rs C-232/22 (ECLI:EU:C:2023:530)
    DStR 2023 S. 1595
    BFH/NV 2023 S. 1183 (nur Leitsatz)
    DStRE 2023 S. 956 (nur Leitsatz)
    UR 2023 S. 609
    HFR 2023 S. 1034
Normen
[AEUV] Art. 267
[DVO (EU) Nr. 282/2011] Art. 11 Abs. 1
[RL 2006/112/EG] Art. 44
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Cour d'appel de Liège (Belgien), EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Dienstleistung, Konzern, Niederlassung, Ort
Fachaufsätze
  • LIT 04 80 05 S.-E. Bärsch/R. Vobbe, IWB 15/2023 S. 626: Das konzerninterne Tätigwerden eines Lohnfertigers begründet noch keine (umsatzsteuerliche) Betriebsstätt...
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