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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 27/15 (BFH)
§§: AStG § 6, EStG § 17
Schlagwörter Wegzugsbesteuerung, Vermögenszuwachs, Veräußerungsgewinn, Veräußerungsverlust, Außensteuerrecht
Rechtsfrage: Sind in die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, welche durch einen Wechsel der Ansässigkeit der Kläger nach Österreich zum 1.7.2009 ausgelöst wurde, nur die sich zu diesem Zeitpunkt errechnenden fingierten Veräußerungsgewinne an wesentlichen Beteiligungen einzubeziehen oder hat eine Saldierung mit sich auf diesen Zeitpunkt errechnenden fingierten Veräußerungsverlusten zu erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.03.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 495/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 12 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.04.2017
Erledigungs-Az: I R 27/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 15 40