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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 26/05 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1601, BGB § 1602 Abs. 1 |
Schlagwörter | Unterhaltspflicht, Unterhalt |
Rechtsfrage: | Abzug von Unterhaltsaufwendungen an den volljährigen Sohn: Setzt die Berücksichtigungsfähigkeit der Unterhaltsaufwendungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person außer der grundsätzlichen Unterhaltsverpflichtung nach § 1601 BGB auch eine konkrete (nicht nur potenzielle) Unterhaltsberechtigung nach § 1602 BGB voraus? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 647/03 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 26 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 26/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 37 80 |