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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 5/20 (BFH) | 
| §§: | AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a | 
| Schlagwörter | Einspruchsentscheidung, Antrag, Schlichte Änderung, Bestandskraft | 
| Rechtsfrage: | Hat aufgrund eines während der Klagefrist gestellten Antrags auf Änderung einer Einspruchsentscheidung auch dann eine nochmalige vollständige rechtliche Überprüfung stattzufinden, wenn die streitigen Tat- oder Rechtsfragen bereits Gegenstand der (ersten) Einspruchsentscheidung waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.11.2019 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 5012/19 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 18 21 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 02.02.2021 | 
| Erledigungs-Az: | III R 5/20 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig | 
