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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 2/07
§§: AO § 39 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1, BGB § 951, BGB § 812
Schlagwörter Wirtschaftliches Eigentum, Gebäude, Fremder Grund und Boden, Zurechnung
Rechtsfrage: Kann ein auf fremdem Grund und Boden errichtetes Gebäude auch dann dem Nutzungsberechtigten als wirtschaftlichem Eigentümer zugerechnet werden, wenn ihm zwar - ohne rechtlich gesicherte Nutzungsposition - die Nutzung des Gebäudes voraussichtlich für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer möglich ist, ihm bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses aber kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer auf den Gebäudewert zusteht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.05.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 6414/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 570
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 12 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2010
Erledigungs-Az: IV R 2/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 08 16