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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-344/11 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Kapitalverkehrsfreiheit, Quellensteuer, Wertpapier
Rechtsfrage: 1. Ist neben der Situation der Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) diejenige der Anteilsinhaber zu berücksichtigen? - 2. Wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, dass die streitige Quellensteuer mit dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs vereinbar ist?
Vorinstanz: Tribunal administratif de Montreuil (Frankreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 269 S. 34
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.05.2012
Erledigungs-Az: Rs C-338/11 bis C-347/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 24 93