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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 50/22 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Liechtenstein, Stiftung, Erbfall, Rente |
| Rechtsfrage: | Gehört zum Nachlass der Erblasserin ein ihr als Erstbegünstigte zugestandener Rentenanspruch aus einer liechtensteinischen Stiftung, sodass der Übergang des Rentenanspruchs auf die Nachbegünstigte der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 06.09.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 2720/20 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 03 87 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.12.2024 |
| Erledigungs-Az: | II R 50/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 06 31 |