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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 70/97
§§: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, ErbStG § 11, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Schenkung, Lebensversicherung, Freigebige Zuwendung, Entstehung, Steuer, Fälligkeit
Rechtsfrage: Bewertung unwiderruflicher Bezugsrechte aus einer Lebensversicherung. Wann und in welcher Höhe unterliegt eine derartige freigebige Zuwendung unter Lebenden der Schenkungsteuer (Zeitpunkt der Übertragung der Bezugsrechte und zu Versicherungswerten oder Zeitpunkt der Fälligkeit der Lebensversicherung und zum Auszahlungsbetrag? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.07.1997
Vorinstanz/AZ: 3 K 4674/96 Erb
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.1999
Erledigungs-Az: II R 70/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 21 17