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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 591/06 (BVerfG)
§§: GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 140, WRV Art. 137 Abs. 3, WRV Art. 137 Abs. 6, KiStG NW § 4 Abs. 1 Nr. 5
Schlagwörter besonderes Kirchgeld, glaubensverschiedene Ehe, Ehe, Glauben, Gleichheit, Kirchenmitglied, Kirchensteuer, Kirche, Kirchgeld, Nordrhein-Westfalen, Rechtsstaatsprinzip, Recht, Religion, Rückwirkungsverbot, Rückwirkung, Verfassung
Rechtsfrage: Kirchensteuer: besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 21.12.2005
Vorinstanz/AZ: I R 44/05
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 28.10.2010
Erledigungs-Az: 2 BvR 816/10, 2 BvR 591/06, 2 BvR 1689/09, 2 BvR 2698/09, 2 BvR 2715/09, 2 BvR 148/10
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 36 60