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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 44/21 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 8, AO § 351 Abs. 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Änderungsrahmen, Bindungswirkung, Antrag
Rechtsfrage: Kann ein Antrag auf die sog. Optionsverschonung nach § 13 a Abs. 8 ErbStG in der am 21.3.2013 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen partiellen Bestandskraft noch wirksam gestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 27.10.2021
Vorinstanz/AZ: 3 K 2817/20 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 00 21