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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 7/22 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, AO § 163
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Mittelbare Beteiligung, Mittelbare Anteilsvereinigung, Personengesellschaft, Zwischengeschaltete Personengesellschaft, RETT-Blocker, Vertrauensschutz, Billigkeitsantrag
Rechtsfrage: Zurechnung einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als sog. RETT-Blocker bei § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG - Durfte der Kläger zum Zeitpunkt der Anteilsübertragungen (Jahr 2012) in die durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung gesicherte Auslegung des Anteils-Begriffs für die Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft vertrauen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.01.2022
Vorinstanz/AZ: 5 K 640/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 06 53