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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 3/95 |
| §§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a |
| Schlagwörter | Dauernde Last, Rente, Pflichtteil |
| Rechtsfrage: | Räumt der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten eine abänderbare Rente auf Lebenszeit ein, deren Höhe nach dem Unterhaltsbedarf berechnet ist und deren versicherungsmathematischer Barwert auf den Pflichtteil angerechnet wird, sind dann die Rentenzahlungen als dauernde Last abziehbar? |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 17.10.1994 |
| Vorinstanz/AZ: | VII 36/92 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1995 S. 433 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.02.1999 |
| Erledigungs-Az: | X R 3/95 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 53 06 |