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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-23/22 (EuGH)
§§: VO (EU) Nr. 651/2014 Art. 1, VO (EU) Nr. 651/201 Art. 2 Nr. 11, VO (EU) Nr. 1379/2013
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Portugal, Fischerei, Aquakultur, Verarbeitung, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Regionalbeihilfe, Steuerbeihilfe
Rechtsfrage: Lässt die richtige Auslegung der Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020 in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.6.2014, insbesondere deren Art. 1 und 2 Nr. 11, der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2013 und Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union den Schluss zu, dass die Tätigkeit der Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen im Zusammenhang mit "eingesalzenem Kabeljau", "eingefrorenem Kabeljau" und "eingeweichtem Kabeljau", die unter den CAE Code 10204Rev3 fällt, gemäß Art. 2 Abs. 2 und Art. 22 Abs. 1 des Código Fiscal do Investimento (Investitionssteuergesetzbuch), angenommen durch das Decreto-Lei n.o 162/2014 (gesetzesvertretende Verordnung Nr. 162/2014) vom 31.10.2014, und gemäß den Art. 1 und 2 der Portaria n.o 282/2014 (Durchführungsverordnung Nr. 282/2014) vom 30.12.2014 keine Tätigkeit der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für die Zwecke der Gewährung der in Rede stehenden Steuerbeihilfen ist?
Vorinstanz: Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa - CAAD)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 165 S. 27
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.12.2022
Erledigungs-Az: Rs C-23/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 01 22