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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 83/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Gehaltsnachzahlungen, beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, Gehaltsverzicht, verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Sind Gehaltsnachzahlungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer trotz eines möglichen Gehaltsverzichts als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln, weil sie auf einem Gesellschafterbeschluss beruhen, der in Bezug auf Gehaltsverzicht oder Stundung des Gehalts und auf eine Besserungsklausel zu unbestimmt ist? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2443/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.04.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 83/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 27/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 18.12.2002 - I R 27/02 |