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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-225/11 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 151 Abs. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | EG, EU, Abwrackung, Altschiffe, US-Marine, Vereinigtes Königreich, Mehrwertsteuerbefreiung, Umsatzsteuerbefreiung, Lieferung, NATO, Streitkräfte, Großbritannien |
Rechtsfrage: | Ist Art. 151 Abs. 1 Buchst. c der RL 2006/112/EG dahin auszulegen, dass er die Lieferung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich, die in der Abwrackung von Altschiffen der US-Marine für das US Department of Transportation, Maritime Administration, bestehen, unter einem oder beiden der folgenden Umstände von der Mehrwertsteuer befreit: a) wenn diese Lieferung nicht an einen Teil der Streitkräfte eines NATO-Mitglieds, die der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung dienen, oder an ihr ziviles Begleitpersonal bewirkt wurde? - b) wenn diese Lieferung nicht an einen Teil der im Vereinigten Königreich stationierten oder dort als Gaststreitkräfte befindlichen Streitkräfte eines NATO-Mitglieds oder an ihr ziviles Begleitpersonal bewirkt wurde? |
Vorinstanz: | Upper Tribunal, Tax and Chancery Chamber (Vereinigtes Königreich) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 211 S. 16 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 26.04.2012 |
Erledigungs-Az: | Rs C-225/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 19 36 |