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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 36/03 |
§§: | AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Feststellung, Immobilie, Miteigentümer, Gesellschafter, Personengesellschaft, Miteigentum |
Rechtsfrage: | Einkünftefeststellung bei wechselseitiger Vermietung unter Miteigentümern - Ist bei einer gegenseitigen Überlassung von im Miteigentum zweier Geschwister stehender Häuser zur eigenen Nutzung, bei der die gegenseitig geschuldete Miete als aufgerechnet gilt, eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durchzuführen oder unterbleibt eine Feststellung der Einkünfte generell, wenn sich das Mietobjekt im Miteigentum bzw. im Eigentum einer Personengesellschaft befindet und dieses Objekt an einen Miteigentümer bzw. Mitgesellschafter vermietet wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 118/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1135 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 34 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 36/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 64 |