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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 23/18 (BFH) |
§§: | AO § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Erstattung, Kapitalertragsteuer |
Rechtsfrage: | Steht einer in Insolvenz befindlichen Personengesellschaft, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens Zinserträge erwirtschaftet, ein Erstattungsanspruch gegen die Finanzbehörde zu, wenn eine Kapitalerträge auszahlende Stelle zugunsten des hinter der Personengesellschaft stehenden Mitunternehmers dessen Steuern einbehält und an die Finanzverwaltung abführt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2149/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 01 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.09.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 23/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 19 64 |