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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 4/17 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2, ErbStG § 20 Abs. 5, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Zurechnung, Kirche |
| Rechtsfrage: | Weitergabeverpflichtung an die Kirchengemeinde als Nachlassverbindlichkeit: Der Kläger, ein Geistlicher, ist nach dem Dienstrecht kraft Gesetzes von der Erbschaft von Mitgliedern seiner eigenen Kirchengemeinde ausgeschlossen. Stellt die Weitergabeverpflichtung der Erbschaft an die Kirchengemeinde für den Kläger eine Nachlassverbindlichkeit dar, weil er tatsächlich nicht bereichert ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
| Vorinstanz/Datum: | 14.12.2016 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 613/15 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.07.2019 |
| Erledigungs-Az: | II R 4/17 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 30 |