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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 70/97 |
§§: | ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, ErbStG § 11, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Schenkung, Lebensversicherung, Freigebige Zuwendung, Entstehung, Steuer, Fälligkeit |
Rechtsfrage: | Bewertung unwiderruflicher Bezugsrechte aus einer Lebensversicherung. Wann und in welcher Höhe unterliegt eine derartige freigebige Zuwendung unter Lebenden der Schenkungsteuer (Zeitpunkt der Übertragung der Bezugsrechte und zu Versicherungswerten oder Zeitpunkt der Fälligkeit der Lebensversicherung und zum Auszahlungsbetrag? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4674/96 Erb |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.06.1999 |
Erledigungs-Az: | II R 70/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 21 17 |