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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2469/21 (BVerfG)
§§: GlSpielG SH § 1, GlSpielG SH § 35, GlSpielG SH § 40, GlSpielG SH § 41, GlSpielG SH § 42, GG Art. 20 Abs. 1, GG Art. 70 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1, GG Art. 105, GG Art. 110, GG Art. 3 Abs. 1, RL 98/34/EG Art. 8 Abs. 1, RL 98/34/EG Art. 9 Abs. 1, RL 98/34/EG Art. 1 Nr. 4, RL 98/34/EG Art. 1 Nr. 5, RL 98/34/EG Art. 1 Nr. 11, RL 2010/24/EU Art. 2
Schlagwörter Abgabenhoheit, Abgrenzung, Ausland, Erhebung, Gesetzgebungskompetenz, Glücksspiel, Glücksspielabgabe, Internet, Online-Casinospiel, Schleswig-Holstein, Sportwette, Verfassung, Völkerrecht, Wohnort, EG, EU
Rechtsfrage: Zulässigkeit der Erhebung der Glücksspielabgabe nach dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 17.05.2021
Vorinstanz/AZ: IX R 32/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 16 91
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 29.11.2023
Erledigungs-Az: 1 BvR 2469/21
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen